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Marktgemeinde St. Stefan
im Rosental
DIE SCHWUNGKRAFT IM STEIRISCHEN VULKANLAND
Marktgemeinde St. Stefan im Rosental
DIE SCHWUNGKRAFT IM STEIRISCHEN VULKANLAND

Gemeinderatswahl 22.03.2020

Kundmachungen GR Wahl 2020

Sie haben die Möglichkeit Ihr Wahlrecht wie folgt auszuüben

  •  am Sonntag, 22.03.2020 in folgenden Wahllokalen
    Wahlsprengel 1: St. Stefan im Rosental von 07:15 bis 13:00 Uhr im Marktgemeindeamt
    Wahlsprengel 2: Frauenbach – Maiersdorf von 07:30 bis 12:00 Uhr in der Rosenhalle
    Wahlsprengel 3: St. Stefan Nord von 07:30 bis 12:00 Uhr im Wirtshaus Kölli
    Wahlsprengel 4: St. Stefan Ost von 07:30 bis 12:00 Uhr im Marktgemeindeamt
    Wahlsprengel 5: St. Stefan Süd von 07:30 bis 12:00 Uhr in der Rosenhalle

  • Vorgezogene Stimmabgabe / 2. Wahlterminmöglichkeit
    Weiters gibt es die Möglichkeit der vorgezogenen Stimmabgabe am Freitag, 13. März 2020, von 17:00 bis 19:00 Uhr im Marktgemeindeamt für alle wahlberechtigten Bürger.

  • mit Wahlkarte
    Sollten Sie an beiden Wahlterminen (13.03. und 22.03.2020) verhindert sein, kann auch mittels Wahlkarte gewählt werden.
    - Anträge auf Ausstellung von Wahlkarten sind bis spätestens 18. März 2020, schriftlich oder bis spätestens 20. März 2020, 12:00 Uhr, mündlich bei der Gemeinde, zu stellen.
      Dies hat entweder persönlich zu erfolgen oder mittels ausgefülltem unterschriebenen Antrag inkl. Ausweisnummer oder Kopie des Ausweises sowie zusätzlich eine Vollmacht für Angehörige.
    - Eine telefonische Beantragung von Wahlkarten ist nicht zulässig.

Identitätsfeststellung
Achtung wie auch bei den vorangegangenen Wahlen MUSS sich jede Wählerin und jeder Wähler mit einem Lichtbildausweis ausweisen.